Die Gruppe CDU/FDP im Samtgemeinderat Zeven hat zur kommenden Ratssitzung einen Antrag zum Haushalt 2026 eingebracht. Ziel ist es, durch gezielte Anpassungen im Ergebnishaushalt einen Haushaltsausgleich zu erreichen und gleichzeitig langfristige finanzielle Stabilität zu sichern.
Gerade in Zeiten steigender Kosten ist es wichtig, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Samtgemeinde zu bewahren. Deshalb schlagen wir konkrete Maßnahmen vor, um Ausgaben kritisch zu überprüfen, Einsparpotenziale zu nutzen und eine nachhaltige Haushaltsführung sicherzustellen.
Unser Anspruch bleibt: solide Finanzen, verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld und eine verlässliche Zukunftsperspektive für unsere Samtgemeinde Zeven.
Antrag zur Samtgemeinderatssitzung am 16.03.2026
Herstellung eines Haushaltsausgleichs durch gezielte Kürzungen im
Ergebnishaushalt
Der Samtgemeinderat Zeven beschließt den Haushaltsentwurf 2026 mit folgenden
Änderungen:
1.
Die Ansätze im Bereich der Personalaufwendungen werden für das Haushaltsjahr 2026
um insgesamt 1.000.000 €, im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
um 1.000.000 €, die sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 200.000 € und die Zinsen
und ähnlichen Aufwendungen um 100.000 € reduziert. Die Möglichkeit der
Bewirtschaftung innerhalb der Budgets und Deckungskreise bleibt erhalten. Der
Ergebnishaushalt weist sodann einen Überschuss von 152.500 € aus. In der
Finanzplanung wird die Kredittilgung erwirtschaftet und weitere Liquidität für
Investitionsmöglichkeiten geschaffen.
2.
Der Ausweitung des Stellenplanes um eine weitere Beamtenstelle nach A10 wird nicht
zugestimmt. Die Stelle wird gestrichen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere kosteneinsparende Maßnahmen im
Haushaltsjahr 2026 vorzubereiten und dem Samtgemeinderat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
4.
Die zugesagte strukturelle Anpassung der Samtgemeindeverwaltung ist auf Basis
des seit 2021 vorliegenden Gutachtens schrittweise umzusetzen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsansätze gem. §21 Abs. 1 KomHKVO
mittels unterjährigem Berichtswesen zu überwachen und dem Samtgemeinderat
quartalsweise einen Sachstand zur Entwicklung vorzulegen. Sollten gravierende
Anpassungen notwendig werden, sind die notwendigen haushaltsrechtlichen Maßnahmen
einzuleiten und gemäß § 31 KomHKVO die zuständigen Organe zu informieren.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt für die genannten Quartalsberichte entsprechende
Finanzausschusssitzungen anzusetzen.
Begründung:
Zur Herstellung der Haushaltswahrheit wird der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr
2026 abgelehnt, da er gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstößt und die
Kredittilgung nicht mehr erwirtschaftet wird. Hierdurch wird die dauerhafte
Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde infrage gestellt. Auch nach Vorlage des
Letter of Intents (LOI) durch den Samtgemeindebürgermeister muss festgestellt werden,
dass dieser zwar gute Ansätze beinhaltet, jedoch keine konkreten Auswirkungen auf die
kurz- und mittelfristige Planung aufweist. Einige Punkte aus diesem Papier sind jedoch in
diesen Antrag eingegangen.
Warum ein ausgeglichener Haushalt auch vor dem Hintergrund der Investitionspakete
alternativlos ist:
Ein Defizit im Ergebnishaushalt bedeutet, dass die Samtgemeinde mehr Ressourcen
verbraucht, als sie erwirtschaftet. Dies ist aus folgenden Gründen aus Sicht der
AG CDU/FDP kurz- und langfristig unverantwortlich:
Ein defizitärer Haushalt lebt auf Kosten der Zukunft und verstößt damit gegen die
Generationengerechtigkeit. Dies ist besonders problematisch, wenn wie mit dem
bisherigen Haushaltsentwurf neben den konsumtiven Ausgaben auch die
Kredittilgungsleistung über andere Kredite oder den Verzehr von Eigenkapital finanziert
wird. Mit dem bisherigen Haushaltsentwurf verliert die Samtgemeinde zudem den Status
der dauerhaften Leistungsfähigkeit, weil die mittelfristige Finanzplanung nicht durchgängig
ausgeglichen ist und auch die Tilgung der Kredite nicht dargestellt werden kann.
Ein ausgeglichener Haushalt bildet jedoch aus unserer Sicht das Fundament für eine
verlässliche und handlungsfähige Kommunalpolitik. Wir alle stehen als politisch gewählte
Vertretung in der Pflicht, den Bürgern gegenüber wirtschaftliche Stabilität nachzuweisen,
anstatt die Probleme durch bloße Defizitplanung in der Zukunft zu verschieben.
Durch die Begrenzung der Haushaltsansätze geben wir der Verwaltung die Möglichkeit, im
Rahmen der beschlossenen Grenzen eine Bewirtschaftung durchzuführen. Naturgemäß
erfordert es eine Portion Mut, die Haushaltsansätze nicht für alle Eventualitäten mit
Pufferbeträgen zu hinterlegen. Hierfür gibt es in den haushaltsrechtlichen Vorschriften
jedoch genügend Möglichkeiten, nachzujustieren, gar zu steuern. Darüber hinaus zeigen
die Zahlen der vergangenen Jahre immer wieder auf, dass die geplanten Maßnahmen
oftmals nicht umgesetzt werden konnten.
Damit ging dann auch einher, dass die beschlossenen Budgets nicht ausgeschöpft wurden
und es zu einer deutlichen Verbesserung gegenüber der Planung gekommen ist.
Die Ausweitung des Stellenplanes um eine weitere A10 Stelle wird nicht nur die jährlichen
Personalkosten erhöhen, sondern auch eine dauerhafte Umlagezahlung bei der
Niedersächsischen Versorgungskasse mitführen. Ein Abbau von Beamtenstellen ist dort
nicht so einfach möglich, sodass später bei einer Nichtbesetzung von Stellen sogar ein
höherer Umlagebetrag fällig wird.
Der in der Planung unausgeglichene Haushalt der Samtgemeinde führt unter dem oben
genannten Problem sodann auch zur falschen Darstellung im Hinblick auf die Diskussion
zur Anhebung und der Angemessenheit der Samtgemeindeumlage.
Die Mitgliedsgemeinden haben jedoch auch aufgrund der Haushaltswahrheit ein Anrecht
darauf, nicht über Gebühr durch die Samtgemeinde belastet zu werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Investitionsmaßnahmen. Es steht um
die Samtgemeinde nicht gut, wenn die bisherige Kredittilgung planmäßig nicht
erwirtschaftet werden kann, gleichzeitig jedoch für die beschlossenen Großprojekte
weitere Kredite aufgenommen werden sollen. Dies passt nicht zusammen. Daher liegt es
in der Pflicht der Vertretung, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, diese aus
dem Haushalt heraus zu erwirtschaften. Auch dies ist aus Sicht der AG CDU/FDP für eine
kommunalrechtliche Genehmigung unumgänglich und erfordert eine Korrektur der
Ergebnisplanung.
Um gezielt Einsparungen im Haushaltsjahr 2026 auf den Weg zu bringen, soll die
Verwaltung weitere Vorschläge zur weiteren Ergebnisverbesserungen eruieren und dem
Samtgemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Hier können beispielhaft die aus dem
LOI genannten Maßnahmen
-Übernahme der Erschließungskosten (SG-Anteil an der Regenwasserentsorgung) durch
die Mitgliedsgemeinden bzw. die Stadt Zeven
-Abgabe von Infrastrukturbeiträge an die Samtgemeinde bei der Veräußerung von
Baugrundstücken geprüft und zur Beschlussfassung vorbereitet werden. Zum
vorgetragenen Vorschlag der strukturellen Änderung in der Samtgemeindeverwaltung
bedarf es aus Sicht der AG CDU/FDP keiner weiteren Untersuchung. Vielmehr liegt dem
Samtgemeindebürgermeister ein bezahltes Gutachten vor, welches auf eine Umsetzung
wartet. Diese und weitere Veränderungen können bereits im Haushaltsjahr 2026
vollzogen werden. Darüber hinaus wurde seitens der Verwaltung zugesagt, die im
vergangenen Jahr beschlossene Aufstockung der Stellenanteile in den kommenden
Jahren zurückzuführen. Eine weitere Ausweitung des Stellenplanes ist vor der
gegebenen Haushaltssituation nicht vertretbar


